Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sportzentrum Illingen
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im Sportzentrum Illingen so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen so, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass sich hier alle wohl fühlen.
1. Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten sowohl für den die Platzbuchung vornehmenden Spieler, als auch für dessen Mitspieler sowie Gäste. Sie beziehen sich auf die Benutzung sämtlicher zum Sportzentrum gehörenden Räumlichkeiten. Sie werden mit Betreten des Sportzentrums als verbindlich anerkannt.
Alle Sportplätze sind nur in Sportkleidung zu betreten. Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen, die erst in den Umkleideräumen anzuziehen sind, betreten werden. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen. In allen Sporthallen ist das Rauchen und Essen nicht erlaubt. Getränke dürfen nicht in Glasflaschen und nicht in nicht-verschließbaren Behältnissen mit in die Halle genommen werden. Generell dürfen keine Tiere mit in die Halle genommen werden.
Der Zugang zu den Sportplätzen ist durch ein elektronisch geregeltes Schloss an der Haupteingangstür geregelt. Der Zutritt ist 15 Minuten vor der ersten buchbaren Stunde, sowie bis 20 Minuten nach der letzten buchbaren Stunde möglich. Die Halle ist mit einer Alarmanlage gesichert.
Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter oder seine Gäste in vollem Umfang. Wurden Schäden – gleich welcher Art – verursacht, so ist der Verursacher verpflichtet, hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Sollte dies unterbleiben, so haftet der den Schaden Verursachende auch für etwaige Folgeschäden.
Tennisplätze: Die Tennisplätze sind in jedem Falle kurz vor Ende der gebuchten Spielzeit komplett mit den zur Verfügung gestellten Abziehbesen abzuziehen.
2. Allgemeine Regeln zum Buchen von Sportplätzen
Die Sportplätze sind täglich von 7:00 – 24:00 Uhr geöffnet.
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sportzentrum Illingens zu Grunde liegen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum.
Alle Sportplätze sind vor Benutzung vorzugsweise online zu buchen und zu bezahlen. Es stehen verschiedene Optionen zur Zahlung zur Verfügung, wie Lastschrifteinzug, Paypal, Kreditkarte und in Ausnahmefällen Barzahlung.
Es gelten die online ausgewiesenen Preise, die auch in der Sporthalle ausgehängt werden.
Einzelstunden können nur online gebucht werden, hingegen sind Winter-/Ganzjahres-Abonnements ausschließlich über die Verwaltung zu buchen. Hierzu kann über unser Online-Buchungssystem eine Anfrage gestellt werden.
Die Wintersaison beginnt in der ersten vollen Oktoberwoche und dauert von da an 31 Wochen an.
Die Ganzjahressaison beginnt in der ersten vollen Oktoberwoche und dauert von da an 52 Wochen an.
Das Winter-/Ganzjahres-Abonnement wird mit erstmaliger Zahlung verbindlich. Das Winter-/Ganzjahres- Abonnement ist bis zur Kündigung seitens des Mieters oder Vermieters gültig. Änderungen seitens des Vermieters werden nur in Absprache mit dem Mieter vorgenommen.
Die Kündigung für ein Winter-/Ganzjahresabonnement ist bis zum 31.07. eines jeden Jahres schriftlich einzureichen.
Der Betrag für die folgende Winter-/Ganzjahressaison wird immer bis zum 31.08. eines jeden Jahres fällig.
Der Mieter erhält jährlich eine Rechnung über den zu zahlenden Preis.
Die vom Vermieter im Sportzentrum ausgehängten und online zur Verfügung gestellten Preise behalten ihre Gültigkeit für eine Ganzjahressaison. Der Mieter eines Winter-/Ganzjahresabonnements ist spätestens bis zum 30.06. eines jeden Jahres über eine evtl. Preisänderung zu informieren.
Gebuchte Stunden können bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Dabei wird der Wert der gebuchten Stunde/Abonnement-Stunde dem Konto des Mieters gutgeschrieben. Wird als Ersatzbuchung eine höhere Preisgruppe gewählt, so wird der Wert der jeweils gewählten Einzelstunde dem Kundenkonto belastet.
Der Vermieter behält sich aus internen Gründen das Recht vor, die zugeteilte Platznummer vor Beginn der Spielzeit zu ändern.
Muss die Anlage zum Zweck von Reparatur-, Reinigungsarbeiten, wetter- oder umweltbedingt, bzw. aufgrund von behördlichen Anordnungen geschlossen werden, berechtigen bereits geleistete Nutzungsentgelte nicht zum Zutritt zur Anlage zu diesem Zeitpunkt und es besteht kein Anspruch auf die vollständige oder anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.
3. Haftung
Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (wie z.B. Bekleidung, Sportausrüstung, Wertsachen etc.) kann nicht übernommen werden.
Für minderjährige Nutzer unserer Anlage haften die Erziehungsberechtigten.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht für Kinder auf das Sportzentrum Illingen oder dessen Personal findet nicht statt.
4. Videoüberwachung
Die Sporthalle wird durch Videokameras auf den Tennisplätzen, den Soccer-Courts und den Squash-Courts überwacht Die Daten werden ausschließlich zum Schutz vor Vandalismus sowie missbräuchliche und unberechtigte Nutzung der Anlagen ausgewertet.
Mit der Buchung der Halle und dem Betreten des Sportzentrums stimmen die Nutzer der Videoaufzeichnung zu.
5. Zuwiderhandlungen
Die Verletzung der Spiel- und Geschäftsbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. der Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Erstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht in diesem Falle nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und weiteren gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sportzentrum Illingen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vermieter gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Illingen, 01.08.2021