Ab dem 10.12.2021 brauchen Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, keinen negativen Schnelltest/PCR-Test mehr vorzulegen. Ein Nachweis über die Auffrischungsimpfung ist mitzuführen.
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Ab dem 10.12.2021 brauchen Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, keinen negativen Schnelltest/PCR-Test mehr vorzulegen. Ein Nachweis über die Auffrischungsimpfung ist mitzuführen.